Anleger des DFH 64 am Scheideweg

Immobilienfonds DFH 64

Nach dem Schreiben der Fondsgeschäftsführung des DFH 64 vom 15. Januar 2013 ist die Insolvenz der Fondsgesellschaft DCFS Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG vorläufig abgewendet. Die Fondsgesellschaft ist jedoch schwer geschädigt und hängt am seidenen Faden der finanzierenden Banken. Dies wird sich bei Vorlage des längst überfälligen Rechenschaftsberichts für 2011 zeigen. Wenn die Marktmieten nicht deutlich steigen und der Fondsgesellschaft nach Beendigung des Mietvertrags mit der Deutschen Bank in 2015 keine weitgehende Anschlussvermietung gelingt, dürfte dann deren Schicksal besiegelt sein und deren Insolvenz unvermeidbar. Alle Anleger müssen dann damit rechnen, dass nicht nur ihre Einlage verloren ist, sondern der Insolvenzverwalter von ihnen auch die erhaltenen Auszahlungen zurückfordern wird.

Etwaige Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen die Bank, die ihn bei der Anlage beraten hat, insbesondere die Commerzbank AG, verjähren zehn Jahre nach dem Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Somit tritt bei den Anlegern des DFH 64 die Verjährung irgendwann im Zeitraum zwischen März und Juni 2013 ein.

Jeder einzelne Anleger des DFH 64 steht daher in den nächsten Wochen vor der Entscheidung, sich entweder dem Schicksal zu ergeben und hoffnungsvoll auf 2015 zu warten oder die letzte Chance auf Schadensersatz zu ergreifen.

Auf Wunsch berät sie die Anwaltskanzlei Stützel bei Ihrer Entscheidung.