Neue Haftungsbeschränkungsmöglichkeit für Freiberufler

Gesellschaftsrecht

Am 19. Juli 2013 trat das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Kraft.

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bewirkt eine Haftungsbeschränkung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen. Voraussetzung ist eine Mindestversicherungssumme nach dem jeweiligen Berufsrecht, vervielfacht um die Zahl der Partner. Bei interprofessionellen Partnerschaften, insbesondere unter Beteiligung von Rechtsanwälten, kann dies zu sehr hohen Mindestversicherungssummen führen.

Gleichwohl sollte jede Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Partnerschaftsgesellschaft mit Freiberuflern eine Umwandlung in die neue Rechtsform sorgfältig prüfen.