Rückzahlungsvereinbarung bei Schulungskosten

Arbeitsrecht

Eine Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer Ausbildungskosten im Falle einer Eigenkündigung zurückzahlen muss,

ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie nicht vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigungen ausnimmt.

BAG Urt. v. 13.12.2011 – 3 AZR 791/09