Einkommensteuerschulden des Erblassers für das Todesjahr nunmehr abzugsfähig

Erbschaftsteuer

Der Bundesfinanzhof hat in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die von den Erben zu tragenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind. BFH Urt. v. 04.07.2012 – II R15/11 = DStR 12, 1698

Pflichtteilsanspruch bei Versorgungsehen – Handlungsbedarf wegen Rechtsprechungsänderung

Erbrecht

Vor einer Heirat im Rentenalter haben Erblasser in der Vergangenheit vielfach Vermögen schenkweise an ihre Kinder übertragen. Nach der vom Bundesgerichtshof postulierten Theorie der Doppelberechtigung stand dem neuen Ehegatten bei Ableben des Erblassers kein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen dessen Kinder zu, weil die Pflichtteilsberechtigung nicht sowohl im Zeitpunkt des Erbfalls als auch der Schenkung bestanden habe. Damit … weiterlesen

Kosten im Zusammenhang mit Schenkungen

Schenkungsteuer

Werden allgemeine Erwerbsnebenkosten der Schenkung (Kosten der Rechtsänderung), wie z.B. für Notar, Grundbuch oder Handelsregister vom Schenker getragen, stellen sie zwar eine zusätzliche Schenkung dar, denen jedoch eine Entreicherung des Beschenkten in gleicher Höhe entgegensteht, so dass sie im Ergebnis schenkungsteuerfrei zugewandt werden können. Dies gilt sowohl wenn der Schenker die Erwerbsnebenkosten selbst begleicht als … weiterlesen