Testament

Ein Testament kann rechtswirksam selbst privatschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden.

Beim notariellen Testament beträgt das Mindestalter 16 Jahre, beim privatschriftlichen Testament 18 Jahre. Kein Testament kann errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung, etwa durch Altersdemenz, Alkoholrausch oder Drogeneinfluss, nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Ein privatschriftliches Testament sollte mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ überschrieben werden. Es muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wird es mit der Schreibmaschine geschrieben oder auf dem Computer, ist es ungültig. Die Unterschrift sollte mit Vor- und Nachnamen erfolgen. Ebenso sollte der Ort angegeben werden und das Datum nicht vergessen werden.

Beispiel für ein privatschriftliches Testament

Ein notarielles Testament muss beim Nachlassgericht verwahrt werden. Beim privatschriftlichen Testament ist dies ebenfalls möglich. Wer die mit der Aufbewahrung verbundenen Kosten sparen will, kann das privatschriftliche Testament auch zu Hause aufbewahren.

Ein notarielles Testament kann auch ohne es zurückzuholen durch privatschriftliches Testament geändert oder aufgehoben werden.

Ein privatschriftliches Testament sollte immer zumindest durch einen Fachmann überprüft werden, weil Laien selbst in den vermeintlich einfachsten Fällen vielfach gravierende Fehler unterlaufen, die zu Erbstreitigkeiten  oder gar zur gänzlichen Unwirksamkeit des Gewollten führen.

Jeder braucht ein Testament, nicht nur die Erbtante oder der nichteheliche Lebenspartner, sondern auch die  Familie mit Kind, die gebaut hat. Wenn ein Elternteil stirbt und das Kind den Erbteil verlangt, läuft der überlebende Ehegatte ansonsten Gefahr, dass das Haus verkauft werden muss oder gar zwangsversteigert wird.

Bei Ehegatten kann jeder sein eigenes Testament errichten oder auch beide zusammen ein gemeinschaftliches Testament.