Schenkung Immobilie

Seit Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts am 1. Januar 2009, hat die Schenkung von Grundbesitz im Regelfall ihre bisherigen Vorteile gegenüber der Schenkung von Geld oder Wertpapieren verloren. Seit diesem Zeitpunkt lassen sich jedoch Steuervorteile bei der Übertragung von Immobilien unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs erzielen. Die Schenkung von Grundbesitz kann steuerlich aber auch erhebliche Nachteile auslösen. So kann sie beispielsweise beim Schenker als „Entnahme“ oder „privater Veräußerungsgewinn“ einkommensteuerpflichtig sein oder bei der Schenkung von belasteten vermieteten Immobilien beim Beschenkten der Abzug von Schuldzinsen ausgeschlossen sein. Um in keine „Schenkungsfalle“ zu tappen, sollte daher bei der Schenkung von Grundbesitz vor dem Notar ein Steuerfachmann aufgesucht werden.