ERBEN & Vererben

Eine vorausschauende Planung sichert die Handlungsfähigkeit im Ernstfall, leitet Ihr Unternehmen oder Vermögen gezielt über, sichert die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen und vermeidet Streit unter diesen, etwa durch Testamentsvollstreckung.

In diesem Bereich kommt unserer Stärke, die einheitliche rechtliche und steuerliche Beratung und Gestaltung besonders zum Tragen, aber auch unsere Durchsetzungsfähigkeit bei notwendigem Streit zum Schutz Benachteiligter oder unvermeidbarem Streit Angegriffener. Wir bieten kompetente Hilfe im Erbfall.

Die Kenntnis der aktuellsten Gerichtsurteile und Entwicklungen garantiert die Mitgliedschaft des Kanzleiinhabers in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) sowie ständige Fortbildung.

Unsere Tätigkeitsgebiete im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht:

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Schenkungsvertrag unter Berücksichtigung weiterer Erbberechtigter

Übergabevertrag – ggf. gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Unternehmensnachfolge

Testament und Erbvertrag

Erbschaftsteuerreduzierung – auch nach Eintritt des Erbfalls

Erbenhaftung

Pflichtteilsrecht

Erbengemeinschaft

Nachlassauseinandersetzung