
Die Anleger des Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64) kommen nicht zur Ruhe. Zunächst hatten Anleger ein Schreiben vom 18.08.2014 der Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt namens der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) als Konsortialführerin der die Fondsimmobilie finanzierenden Banken erhalten. Darin wurde von denjenigen Anlegern, die der Aufforderung der Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen noch keine Folge geleistet hatten, die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag sowie Rechtsanwaltskosten bis spätestens…