
Die Anleger des gescheiterten Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main) haben bislang weder den Rechenschaftsbericht 2013 erhalten noch sonstige Informationen über dessen weiteres Schicksal. Dafür erhielten dieser Tage diejenigen Anleger, die der Aufforderung der Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen noch keine Folge geleistet haben, unerfreuliche Post von Rechtsanwalt Harald C. Knittel von der Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt. Dieser verlangt mit Schreiben vom 18.08.2014 namens der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer…