Bundesverfassungsgericht

  • Grundsteuerreform – Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg – Grundsteuer 2022

    Die Grundsteuer basiert auf den Einheitswerten. Diese sollten den Verkehrswerten nahekommen. Die Einheitswerte wurden nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 ermittelt und wichen zunehmend vom Verkehrswert ab. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grundsteuer für verfassungswidrig und verlangte eine Neuregelung ab 2025. Wegen der bundesgesetzlichen Öffnungsklausel weichen die Grundsteuerwerte der Bundesländer nach den Neuregelungen jedoch stärker voneinander ab als bisher. Das Ganze erscheint als Schildbürgerstreich. Dies gilt besonders für das von Baden-Württemberg am 4.11.2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz auf der Grundlage des Bodenwertmodells. Die wenigen dafür notwendigen Daten liegen…

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