
Bisher erhielten Kunden nicht fondsgebundener Kapitallebensversicherungen bei Auszahlung die Hälfte der durch ihre Prämienzahlungen erzielten Bewertungsreserven. Damit ist es durch die am 7. August 2014 in Kraft getretene Gesetzesänderung vorbei. In Widerspruch zu seinem Titel „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“, bewirkt das Gesetz einen weitgehenden Ausschluss ausscheidender Lebensversicherungskunden von den Bewertungsreserven und damit äußerst unfaire Einbußen von oft 10 bis 15% der Auszahlung. Die Enteignung der ausscheidenden Versicherungskunden wird damit begründet, dass diese einen Beitrag für die Erfüllung der den verbleibenden Lebensversicherungsnehmern erteilten Garantien leisten sollen. Unverständlich ist daran bereits, warum Kunden einen Beitrag leisten sollen,…