Klage BBL

  • Weitere Klagen der Helaba gegen Anleger des DFH 64 abgewiesen

    Der Landesbank Hessen-Thüringen AdöR (Helaba), vertreten durch die Rechtsanwälte BBL Bersnau, Brockdorff & Partner, Frankfurt, klagt derzeit bundesweit gegen Anleger der DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG (DFH 64) aus den §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB wegen der an diese erfolgte Ausschüttungen. Die klagende Helaba berühmt sich gegenüber Gerichten und Beklagten auf ihre Erfolge. Zur Erlangung eines Anerkenntnisses bietet sie scheinbar großzügig einen Verzicht auf die geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten und Zinsen bis Rechtshängigkeit. Sie verschweigt, dass ihr diese Nebenforderungen zumindest von einem Landgericht ohnehin nicht zugesprochen wurden. Hinsichtlich der geltend…

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