LVRG

  • Ausschluss der Lebensversicherungsnehmer von den Bewertungsreserven

    Bisher erhielten Kunden nicht fondsgebundener Kapitallebensversicherungen bei Auszahlung die Hälfte der durch ihre Prämienzahlungen erzielten Bewertungsreserven. Damit ist es durch die am 7. August 2014 in Kraft getretene Gesetzesänderung vorbei. In Widerspruch zu seinem Titel „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“, bewirkt das Gesetz einen weitgehenden Ausschluss ausscheidender Lebensversicherungskunden von den Bewertungsreserven und damit äußerst unfaire Einbußen von oft 10 bis 15% der Auszahlung. Die Enteignung der ausscheidenden Versicherungskunden wird damit begründet, dass diese einen Beitrag für die Erfüllung der den verbleibenden Lebensversicherungsnehmern erteilten Garantien leisten sollen. Unverständlich ist daran bereits, warum Kunden einen Beitrag leisten sollen,…

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  • Bundesregierung beschließt Enteignung von Lebensversicherungskunden

    Kunden kapitalbildender Lebensversicherungen erhalten bisher bei ihrem Ausscheiden die Hälfte der durch ihre Prämienzahlungen geschaffenen Bewertungsreserven. Nach dem von der Bundesregierung am 4. Juni 2014 beschlossenen Lebensversicherungsreformgesetz werden die Bewertungsreserven künftig um einen Sicherungsbedarf gekürzt, der bei den Ausscheidenden oft zu einem Verlust von 10 bis 15% der Ablaufleistung führt. Mit dem Ausschluss der Ausscheidenden von den Bewertungsreserven werde verhindert, dass Vermögen, das bei einem lang anhaltenden Niedrigzinsumfeld für die Erfüllung der Garantien der Versi-cherten benötigt werde, abfließe. Der Sicherungsbedarf ist aufgrund des zu niedrigen Referenzzinses und der zu langen Dauer völlig überhöht bemessen. Der nach seinem Abzug eventuell noch…

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