BBL Rechtsanwälte

  • Vollstreckungsbescheide gegen Anleger des DFH 64

    Die Anleger des Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64 oder Fondsgesellschaft) stehen weiter unter Druck. Gegen Anleger, die der Aufforderung zur Zahlung in Höhe erhaltener Ausschüttungen der Fondsgesellschaft zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag nicht nachgekommen sind, hat die Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt namens der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) als Konsortialführerin der die Fondsimmobilie finanzierenden Banken gerichtliche Mahnbescheide des Amtsgerichts Hünfeld erwirkt. Erste Anleger des DFH 64, die hiergegen keinen Widerspruch eingelegt haben, erhielten…

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