Vollstreckungsbescheide gegen Anleger des DFH 64

Immobilienfonds DFH 64

Die Anleger des Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64 oder Fondsgesellschaft) stehen weiter unter Druck.

Gegen Anleger, die der Aufforderung zur Zahlung in Höhe erhaltener Ausschüttungen der Fondsgesellschaft zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag nicht nachgekommen sind, hat die Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt namens der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) als Konsortialführerin der die Fondsimmobilie finanzierenden Banken gerichtliche Mahnbescheide des Amtsgerichts Hünfeld erwirkt.

Erste Anleger des DFH 64, die hiergegen keinen Widerspruch eingelegt haben, erhielten nunmehr einen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld. Die darin ausgewiesene Gesamtsumme enthält neben der Hauptforderung erhebliche Rechtsanwaltskosten sowie Zinsen. Bei der Mindestbeteiligung am DFH 64 in Höhe von EUR 15.000,00 werden von der Helaba neben der Hauptforderung von EUR 6.480,95 weitere EUR 1.256,20, d.h. rund 20%, verlangt.

Die betroffenen Anleger fragen sich daher, ob sie die im Vollstreckungsbescheid enthaltenen  Beträge wirklich bezahlen müssen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Amtsgericht Hünfeld, wie beim Erlass des Mahnbescheids, auch vor dem Erlass des Vollstreckungsbescheid nicht geprüft hat, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und durchsetzbar sind.

Dies ist nach Auffassung der Anwaltskanzlei Stützel nicht der Fall. Danach hat die Helaba keinen Anspruch auf die Nebenforderungen. Darüber hinaus kann die Helaba nach Überzeugung der Anwaltskanzlei Stützel auch die geltend gemachte Hauptforderung gegenüber den Anlegern des DFH 64 nicht durchsetzen, weil dem eine Einwendung entgegen gehalten werden kann. Die Anwaltskanzlei Stützel hat am 13. Februar 2015 bei der Fondsgesellschaft Einsicht in deren Unterlagen genommen und sich dabei vom Fortbestand dieser Einwendung überzeugt.

Wenn Sie einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid erhalten haben und den Zahlungsanspruch der Helaba abwehren wollen, sollten Sie gleich Kontakt mit uns aufnehmen, da der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Erhalt rechtskräftig wird. Die Kontaktaufnahme ist für Sie unverbindlich und kostenlos.