Oberlandesgericht

  • Klagen der Helaba gegen Anleger des DFH 64 vor Scheitern beim OLG

    Die Landesbank Hessen-Thüringen AdöR (Helaba), vertreten durch die Rechtsanwälte BBL Bersnau, Brockdorff & Partner, Frankfurt, klagt derzeit bundesweit gegen Anleger der DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG, Stuttgart (DFH 64) aus den §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB wegen der an diese erfolgten Ausschüttungen. Zunächst haben einige Landgerichte der Klage der Helaba gegen Anleger des DFH 64 auf Zahlung in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen stattgegeben oder die Anleger des DFH 64 unter Ankündigung einer Stattgabe zur Aufgabe bewogen. Die Anfangserfolge der Helaba bei ihren Klagen gegen die Anleger des DFH 64 beruhten entweder…

    Weiterlesen