Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass man etwa aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder Alters nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann man mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen.

Darin bestimmt man eine Person zu seinem Bevollmächtigten, der als persönlicher Stellvertreter im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit handeln darf.

Die Vollmacht erstreckt sich zum einen auf die Erledigung persönlicher Angelegenheiten, wie die Einwilligung in Untersuchungen und ärztliche Eingriffe, die Auswahl des Krankenhauses, Behandlungs- oder Therapiemethoden oder Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim.

Daneben umfasst Sie jedoch auch Vermögensangelegenheiten und kann von der Verfügung über Bankkonten bis zum Verkauf von Grundbesitz reichen.

Wegen der mit einer Vorsorgevollmacht verbundenen Missbrauchsgefahr, sollte man diese nur jemanden erteilen, zu dem man ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis hat.

Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht vermieden werden.