Unternehmensnachfolge

Kein Unternehmer kommt ohne Vorsorgevollmacht und Testament aus. Eine Unternehmensnachfolge muss rechtzeitig vorbereitet und immer ausdrücklich geregelt werden, damit im Erbfall kein Existenz bedrohender zusätzlicher Kapitalbedarf entsteht, etwa durch Erbschaftsteuer sowie Erb- oder Pflichtteilsansprüche.

Hierbei gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa der Abschluss von Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, ggf. gegen Abfindung. Darüber hinaus gilt es in besonderem Maße latente Ertragsteuern zu berücksichtigen und die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden, insbesondere bei Betriebsaufspaltung und qualifizierten Nachfolgeklauseln bei Personengesellschaften. Die Steuererleichterungen für Betriebsvermögen sollten ausgeschöpft werden, wobei ggf. zunächst Privatvermögen in Betriebsvermögen umgewandelt wird. Hierbei sind jedoch die strengen Voraussetzungen und die Behaltensfrist ohne schädliche Vorgänge zu beachten.

Außer der Vermeidung grundlegender Fehler, die in der Praxis gleichwohl häufig anzutreffen sind, gibt es keine Patentrezepte. Es bedarf individueller Lösungen aufgrund fachkundiger rechtlicher und steuerlicher Beratung.