
Die Neuregelung der Grundsteuer ab 1.1.2025 führt wegen der pauschalen und typisierenden Bewertungsvorschriften vielfach zu einem völlig überhöhten Grundsteuerwert. Betroffen sind etwa nicht bebaubare Grundstücke, Garagengrundstücke und Hausgärten. Das Bundesmodell, von dem nur einige Bundesländer abgewichen sind, erlaubt keinen Nachweis eines niedrigeren Werts. Der Bundesfinanzhof hat daher in seinem Beschluss vom 27.05.2024 – II B 78/23 ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Ausschlusses festgestellt. Hierauf haben die Finanzbehörden der betroffenen Länder mit koordiniertem Erlass vom 24.06.2024 reagiert. Sie erlauben nunmehr den Nachweis eines geringeren Werts, wenn dieser den Grundsteuerwert um mindestens 40% übersteigt. Der Nachweis kann in entsprechender Anwendung der…
Nach dem Jahresbericht des Bundesfinanzhofs für das Jahr 2017 liegt der Erfolgsanteil der Steuerpflichtigen bei den Nichtzulassungsbeschwerden nur bei 13 %. Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 18.10.2018 einer Nichtzulassungsbeschwerde der Anwaltskanzlei Stützel stattgegeben. Diese hat damit einen wichtigen Etappensieg errungen, nachdem das Finanzgericht Stuttgart die Revision nicht zugelassen hatte. Das Verfahren betrifft die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung und deren Reihenfolge bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Genau geht es um die Frage, ob festgestellte Verluste eines Ehegatten aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 3 S. 9 und 10 EStG (Altverluste) mit Veräußerungsgewinnen des anderen Ehegatten aus Kapitalanlagen (ohne Aktien)…