
Der Landesbank Hessen-Thüringen AdöR (Helaba), vertreten durch die Rechtsanwälte BBL Bersnau, Brockdorff & Partner, Frankfurt, klagt derzeit bundesweit gegen Anleger der DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG (DFH 64) aus den §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB wegen der an diese erfolgte Ausschüttungen. Die klagende Helaba berühmt sich gegenüber Gerichten und Beklagten auf ihre Erfolge. Zur Erlangung eines Anerkenntnisses bietet sie scheinbar großzügig einen Verzicht auf die geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten und Zinsen bis Rechtshängigkeit. Sie verschweigt, dass ihr diese Nebenforderungen zumindest von einem Landgericht ohnehin nicht zugesprochen wurden. Hinsichtlich der geltend…
Die Anleger des Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64 oder Fondsgesellschaft) stehen weiter unter Druck. Gegen Anleger, die der Aufforderung zur Zahlung in Höhe erhaltener Ausschüttungen der Fondsgesellschaft zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag nicht nachgekommen sind, hat die Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt namens der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) als Konsortialführerin der die Fondsimmobilie finanzierenden Banken gerichtliche Mahnbescheide des Amtsgerichts Hünfeld erwirkt. Erste Anleger des DFH 64, die hiergegen keinen Widerspruch eingelegt haben, erhielten…
Die Anleger des Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64) kommen nicht zur Ruhe. Zunächst hatten Anleger ein Schreiben vom 18.08.2014 der Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt namens der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) als Konsortialführerin der die Fondsimmobilie finanzierenden Banken erhalten. Darin wurde von denjenigen Anlegern, die der Aufforderung der Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen noch keine Folge geleistet hatten, die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag sowie Rechtsanwaltskosten bis spätestens…
Die Fondsgeschäftsführung des DFH 64 hat mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 die Gesellschafter zur Beschlussfassung über die Anschlussvermietung der Bauteile A und B an IBM aufgerufen. Diese fragen sich nun, welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden? Rechnet man die mit IBM ausgehandelte Miete auf das Gesamtobjekt hoch, ergibt sich bei Vollvermietung eine Gesamtmiete von rund EUR 5,52 Mio. Dies sind nur rd. 46% der 2003 im Beteiligungsprospekt für 2016 prognostizierten Mieten von EUR 12,08 Mio. Dem stehen jährliche Belastungen aus den Zins-Forward-Swaps von rd. EUR 4,75 Mio. entgegen. Hinzu kommen jährliche zusätzliche Zinsen von 3,24% auf den nach…
Spätestens mit dem absehbaren Ende des Mietverhältnisses mit der Deutschen Bank AG Mitte/Ende 2015 muss der Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64) Insolvenz anmelden, wenn die finanzierenden Banken nicht auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten. Der Versuch der Konsortialführerin Helaba Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) im Vorfeld noch möglichst viel Geld von den ohnehin schon geschädigten Anlegern des DFH 64 einzutreiben, verwundert daher nicht. Rechtsanwalt Harald C. Knittel von der Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt…
Die Anleger des gescheiterten Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main) haben bislang weder den Rechenschaftsbericht 2013 erhalten noch sonstige Informationen über dessen weiteres Schicksal. Dafür erhielten dieser Tage diejenigen Anleger, die der Aufforderung der Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen noch keine Folge geleistet haben, unerfreuliche Post von Rechtsanwalt Harald C. Knittel von der Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt. Dieser verlangt mit Schreiben vom 18.08.2014 namens der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer…