Zahlungsaufforderung der Helaba beim DFH 64

- Immer mehr Anleger vertrauen der Anwaltskanzlei Stützel

Spätestens mit dem absehbaren Ende des Mietverhältnisses mit der Deutschen Bank AG Mitte/Ende 2015 muss der Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64) Insolvenz anmelden, wenn die finanzierenden Banken nicht auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten.

Der Versuch der Konsortialführerin Helaba Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) im Vorfeld noch möglichst viel Geld von den ohnehin schon geschädigten Anlegern des DFH 64 einzutreiben, verwundert daher nicht. Rechtsanwalt Harald C. Knittel von der Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt verlangte daher mit Schreiben vom 18.08.2014 namens der Helaba von diejenigen Anlegern, die der Aufforderung der Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen noch keine Folge geleistet haben, die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag sowie Rechtsanwaltskosten bis spätestens zum 08.09.2014.

Manche in Sachen DFH 64 bereits tätig gewordenen Anlegeranwälte raten den Anlegern die geforderte Zahlung ohne die Rechtsanwaltskosten zu leisten oder sind der Ansicht der Zahlungspflicht stünden aktuell noch formelle Hindernisse entgegen. Letztere sind von der Helaba im Rahmen einer Klage gegen die Anleger jedoch leicht zu beseitigen. Die Anwaltskanzlei Stützel ist dagegen davon überzeugt, dass sich der Zahlungsanspruch der Helaba gerichtlich nicht durchsetzen lässt.

Auch Anleger, die nach einer Klage gegen ihre beratende Bank mit dieser einen Vergleich geschlossen haben, der eine teilweise oder vollständige Freistellung von Nachhaftungsansprüchen beinhaltet, laufen Gefahr, dass diese eine Zahlung ablehnt.

Mehrere Anleger des DFH 64 vertrauen bereits der Anwaltskanzlei Stützel und deren aus der Spezialisierung auf den DFH 64 resultierenden Kenntnis der entscheidenden Einwendung gegen die Zahlungspflicht gegenüber der Helaba und haben daher die Anwaltskanzlei Stützel mit der Abwehr der von der Helaba geforderten Zahlung beauftragt.

Wenn auch Sie den Zahlungsanspruch der Helaba abwehren wollen, können Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.