
Die Anleger des Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64 oder Fondsgesellschaft) stehen weiter unter Druck. Gegen Anleger, die der Aufforderung zur Zahlung in Höhe erhaltener Ausschüttungen der Fondsgesellschaft zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag
Spätestens mit dem absehbaren Ende des Mietverhältnisses mit der Deutschen Bank AG Mitte/Ende 2015 muss der Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64) Insolvenz anmelden, wenn die finanzierenden Banken nicht auf einen erheblichen Teil ihrer