Helaba

  • Vollstreckungsbescheide gegen Anleger des DFH 64

    Die Anleger des Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64 oder Fondsgesellschaft) stehen weiter unter Druck. Gegen Anleger, die der Aufforderung zur Zahlung in Höhe erhaltener Ausschüttungen der Fondsgesellschaft zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer und anrechenbarem Solidaritätszuschlag nicht nachgekommen sind, hat die Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt namens der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) als Konsortialführerin der die Fondsimmobilie finanzierenden Banken gerichtliche Mahnbescheide des Amtsgerichts Hünfeld erwirkt. Erste Anleger des DFH 64, die hiergegen keinen Widerspruch eingelegt haben, erhielten…

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  • Zahlungsaufforderung der Helaba beim DFH 64

    Spätestens mit dem absehbaren Ende des Mietverhältnisses mit der Deutschen Bank AG Mitte/Ende 2015 muss der Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main – kurz DFH 64) Insolvenz anmelden, wenn die finanzierenden Banken nicht auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten. Der Versuch der Konsortialführerin Helaba Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) im Vorfeld noch möglichst viel Geld von den ohnehin schon geschädigten Anlegern des DFH 64 einzutreiben, verwundert daher nicht. Rechtsanwalt Harald C. Knittel von der Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt…

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