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  • Haftung bei Verwendung des Zusatzes „GmbH“ für eine UG (haftungsbeschränkt)

    Wenn eine Person für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem unrichtigen Zusatz „GmbH“ handelt, haftet sie nach Auffassung des Bundesgerichtshofs dem auf den Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner persönlich. Ob die Haftung auf die Differenz zwischen dem Stammkapital der Unternehmergesellschaft und dem Mindeststammkapital der GmbH begrenzt ist, ließ das Gericht offen. BGH Urt. v. 12.06.2012 – II ZR 256/11 = DB 12, 1916

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  • Freibetrag für Pflegeleistungen im Erbfall

    Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG sind Erwerbe von Personen, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben bis zu EUR 20.000 steuerfrei, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Finanzverwaltung hat allerdings jüngst bekräftigt, dass dies nicht für Personen gilt, die gesetzlich zur Pflege, wie Ehegatten und Lebenspartner i.S.d. § 1 LPartG oder zum Unterhalt verpflichtet sind – zusätzlich Verwandte in gerader Linie, insbesondere Kinder.

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  • Neuregelung für Erbfälle mit Auslandsbezug in der EU

    Am 16. August 2012 ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU außer Dänemark, Großbritannien und Irland für Erbfälle ab dem 17. August 2015. Sie regelt auch gegenüber Drittstaaten welches nationale Erbrecht anzuwenden ist und welche staatlichen Stellen tätig werden dürfen. Sie hat Bedeutung, wenn der Erblasser Vermögen (z. B. eine Immobilie oder Bankvermögen) in einem anderen Mitgliedstaat hinterlässt, dort gelebt hat oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Die EU-ErbVO beinhaltet wesentliche Änderungen und eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten. Bestehende Testamente und Erbverträge sollten überprüft und neue unter ihrer Berücksichtigung abgeschlossen werden. Ihr wesentlicher Inhalt…

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  • Überstundenvergütung bei Überstundenabgeltungsklausel

    Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Klausel, wonach der Arbeitnehmer zur Ableistung von Überstunden verpflichtet ist und hierfür keine gesonderte Vergütung verlangt, ist unwirksam. Gleichwohl hat der Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf Zahlung, wenn die Ableistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Vergütungserwartung wird insbesondere dann fehlen, wenn Dienste höherer Art geschuldet sind oder das Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet. BAG Urt. v. 22.02.2012 – 5 AZR 765/10

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  • Rückzahlungsvereinbarung bei Schulungskosten

    Eine Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer Ausbildungskosten im Falle einer Eigenkündigung zurückzahlen muss, ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie nicht vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigungen ausnimmt. BAG Urt. v. 13.12.2011 – 3 AZR 791/09

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  • DFH Beteiligungsangebot 64 – Zittern vor Insolvenz geht weiter

    Die Geschäftsführung der Deutsche Fonds Holding Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main hatte mit Schreiben vom 18.04.2012 die Gesellschafter des Immobilienfonds um Zustimmung zu der mit den finanzierenden Banken geschlossenen Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung gebeten. Begründet wurde dies mit der andernfalls unausweichlichen Insolvenz und dem Hinweis auf einen Forderungsverzicht der Banken in Höhe von 40% der bislang geleisteten Auszahlungen zuzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zugunsten derjenigen Gesellschafter, die bis zum 31.08.2012 einen Anteil von 60% der bislang geleisteten Auszahlungen zuzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen. Die Zustimmung lasse Spielraum für weitere Sanierungsbemühungen der Geschäftsführung. Nach dem Schreiben der Geschäftsführung vom 15.05.2012…

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  • Deutsche Fonds Holding Beteiligungsangebot 64 – Lautlose Abwicklung auf Kosten der Anleger?

    Als Anleger des Immobilienfonds DFH 64 reibt man sich verwundert die Augen. Schließlich hat dieser nicht in Ost-Immobilien mit Sonderabschreibungen investiert, sondern in einen Bürokomplex in Frankfurt-Sossenheim. Der DFH 64 wurde 2003 als sicherheitsorientiertes Investment vertrieben. Wieso soll er nun trotz Vollvermietung bis 2015 an die Deutsche Bank AG von den Anlegern durch die Rückzahlung von Ausschüttungen vor der Insolvenz gerettet werden? Mit Schreiben vom 30.09.2011 informierte die Geschäftsführung des Fonds die Anleger über „eine unerwartete Entwicklung“. Im Zusammenhang mit dem Ablauf der Zinsbindungsfrist des Darlehens über EUR 91,738 Mio. zum 31.12.2011, hätten die finanzierenden Banken für die Fondsimmobilie einen…

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  • BGH begrenzt Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlicher Neugründung einer GmbH

    Eine wirtschaftliche Neugründung liegt vor, wenn eine GmbH als unternehmensloser Rechtsträger besteht und sodann mit einem Unternehmen ausgestattet wird. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob eine bewusst für eine spätere Verwendung „auf Vorrat“ gegründete Gesellschaft aktiviert oder ob ein nach Stilllegung leer gewordener Gesellschaftsmantel wiederverwendet wird. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften im Falle einer wirtschaftlichen Neugründung die Gesellschafter für die Auffüllung des Gesellschaftsvermögens bis zur Höhe des in der Satzung ausgewiesenen Stammkapitals (Unterbilanzhaftung). Außerdem ist die wirtschaftliche Neugründung gegenüber dem Registergericht offenzulegen. Bisher war der Umfang der Haftung, wenn die erforderliche Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung unterblieb, umstritten. Der Bundesgerichtshof…

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  • Freibetrag bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht ist europarechtswidrig

    Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Oktober 2013 in der Rs. C-181/12 – Welte entschieden, dass der Freibetrag von EUR 2.000,00 gem. § 16 Abs. 2 ErbStG gegen Art. 56 und 58 EG (Kapitalverkehrssteuerfreiheit) verstößt, da er niedriger ist als der Freibetrag der zu Anwendung kommt, wenn der Erblasser oder Erwerber seinen Wohnsitz in Deutschland gehabt hätten. Im entschiedenen Fall hatten die Erblasserin und der Erwerber des in Deutschland belegenen Grundstücks, deren Ehemann, zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in der Schweiz. Beschränkt Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuerpflichtige sollten unter Verweis auf dieses Urteil anstelle des für beschränkt Steuerpflichtige geltenden Freibetrags nach…

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  • Mietvertrag auf Lebenszeit

    Die Zulässigkeit von Mietverträgen auf Lebenszeit ist rechtlich umstritten, da es sich um Zeitmietverträge handelt, die nach § 575 Abs. 1 BGB nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig sind. Nach einem Urteil des LG Freiburg vom 21.03.2013 verstoßen zeitlich befristete Mietverhältnisse für die Lebensdauer des Mieters nicht gegen die seinem Schutz dienenden Vorschriften des § 575 Abs. 1 und 4 BGB und sind daher zulässig. Dies dürfte zumindest dann fraglich sein, wenn kein Kündigungsrecht des Mieters besteht. Es ist daher empfehlenswert die mit einem Zeitmietvertrag auf Lebenszeit verbundene Rechtsunsicherheit durch andere Gestaltungen zu vermeiden.

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