
Die Anleger des gescheiterten Immobilienfonds DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. KG Objekt Central Park KG (DFH Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main) haben bislang weder den Rechenschaftsbericht 2013 erhalten noch sonstige Informationen über dessen weiteres Schicksal. Dafür erhielten dieser Tage diejenigen Anleger, die der Aufforderung der Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen noch keine Folge geleistet haben, unerfreuliche Post von Rechtsanwalt Harald C. Knittel von der Anwaltskanzlei BBL Bersnau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB aus Frankfurt. Dieser verlangt mit Schreiben vom 18.08.2014 namens der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen zuzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer…
Bisher erhielten Kunden nicht fondsgebundener Kapitallebensversicherungen bei Auszahlung die Hälfte der durch ihre Prämienzahlungen erzielten Bewertungsreserven. Damit ist es durch die am 7. August 2014 in Kraft getretene Gesetzesänderung vorbei. In Widerspruch zu seinem Titel „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“, bewirkt das Gesetz einen weitgehenden Ausschluss ausscheidender Lebensversicherungskunden von den Bewertungsreserven und damit äußerst unfaire Einbußen von oft 10 bis 15% der Auszahlung. Die Enteignung der ausscheidenden Versicherungskunden wird damit begründet, dass diese einen Beitrag für die Erfüllung der den verbleibenden Lebensversicherungsnehmern erteilten Garantien leisten sollen. Unverständlich ist daran bereits, warum Kunden einen Beitrag leisten sollen,…
Kunden kapitalbildender Lebensversicherungen erhalten bisher bei ihrem Ausscheiden die Hälfte der durch ihre Prämienzahlungen geschaffenen Bewertungsreserven. Nach dem von der Bundesregierung am 4. Juni 2014 beschlossenen Lebensversicherungsreformgesetz werden die Bewertungsreserven künftig um einen Sicherungsbedarf gekürzt, der bei den Ausscheidenden oft zu einem Verlust von 10 bis 15% der Ablaufleistung führt. Mit dem Ausschluss der Ausscheidenden von den Bewertungsreserven werde verhindert, dass Vermögen, das bei einem lang anhaltenden Niedrigzinsumfeld für die Erfüllung der Garantien der Versi-cherten benötigt werde, abfließe. Der Sicherungsbedarf ist aufgrund des zu niedrigen Referenzzinses und der zu langen Dauer völlig überhöht bemessen. Der nach seinem Abzug eventuell noch…
Wer muss elektronisch übermitteln? Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den Strom an einen Energieversorger liefert, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 18 EStG. Da es sich hierbei um Gewinneinkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EStG handelt, besteht hierdurch nach § 25 Abs. 4 EStG die Pflicht, die gesamte Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hiervon ausgenommen sind nur Arbeitnehmer. Außerdem kann das Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten. Zu übermittelnde Unterlagen Erfolgt keine Bilanzierung, sondern wird – wie üblich – der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, sind nach § 60…
Mit Wirkung zum 26.02.2013 wurde § 1906 BGB geändert. Neu geregelt wurden die Anforderungen für ärztliche Zwangsmaßnahmen, d.h. eine ärztliche Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen im Rahmen einer Unterbringung. Die Neuregelung gilt für Betreuer und entsprechend für Bevollmächtigte. Damit Bevollmächtigte rechtswirksam in eine solche Maßnahme einwilligen können, muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und die ärztlichen Zwangsmaßnahmen ausdrücklich umfassen. Um auch in diesen Fällen durch die Bevollmächtigung die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, ist dies bei der Formulierung künftiger Vorsorgevollmachten zu beachten und bestehende Vorsorgevollmachten sind anzupassen. Vorsorgevollmachten sollten nach gewisser Zeit oder bei besonderen Anlässen daraufhin überprüft…
Jedem Anleger des Beteiligungsangebots 64 – Central Park Frankfurt am Main der DFH Deutsche Fonds Holding dürfte inzwischen klar geworden sein, dass seine Beteiligung wertlos ist und er schon froh sein muss, wenn er von seinen erhaltenen Ausschüttungen in Zukunft nicht mehr zurückzahlen muss, als er es – vielleicht – bisher getan hat. Es stellt sich daher die Frage, ob der beim Verkauf des geschlossenen Immobilienfonds verwendete Prospekt Fehler enthält, die eine ausreichende Grundlage für Schadensersatzansprüche sein können. Besonders wichtig ist dies für diejenigen Anleger, die die Fondsbeteiligung nicht selbst gezeichnet, sondern ererbt haben. Bislang werden viele Prospektfehler reklamiert die…
Nach dem Schreiben der Fondsgeschäftsführung des DFH 64 vom 15. Januar 2013 ist die Insolvenz der Fondsgesellschaft DCFS Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG vorläufig abgewendet. Die Fondsgesellschaft ist jedoch schwer geschädigt und hängt am seidenen Faden der finanzierenden Banken. Dies wird sich bei Vorlage des längst überfälligen Rechenschaftsberichts für 2011 zeigen. Wenn die Marktmieten nicht deutlich steigen und der Fondsgesellschaft nach Beendigung des Mietvertrags mit der Deutschen Bank in 2015 keine weitgehende Anschlussvermietung gelingt, dürfte dann deren Schicksal besiegelt sein und deren Insolvenz unvermeidbar. Alle Anleger müssen dann damit rechnen, dass nicht nur ihre…
Die Anwaltskanzlei Stützel hat nach Klage gegen die Fondsgesellschaft DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG ohne Unterzeichnung der von dieser geforderten Vertraulichkeitsvereinbarung am 9.1.2013 Einsicht in deren Geschäftsunterlagen genommen, insbesondere in den Mietvertrag mit der Deutschen Bank AG, deren Untermietvertrag mit der IBM Deutschland GmbH, den Kreditvertrag mit der HELABA, die Swap-Verträge und die Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung. Danach hat sich der Verdacht erhärtet, dass die Fondsgesellschaft von Anfang an mit erheblichen „Geburtsfehlern“ behaftet war, die den Anlegern verschwiegen wurden. Dies erhöht die Chancen für Schadensersatzklagen von Anlegern, insbesondere gegen die ihn beratende Bank. Diese…
Der von der Insolvenz bedrohte Immobilienfonds DFH 64 wurde von der Commerzbank AG ihren Kunden als gute und sichere Anlage angepriesen. Wie der Anwaltskanzlei Stützel aus von ihr vertretenen Anlegern bekannt ist, versucht die Commerzbank Anleger, die sich von ihr falsch beraten fühlen und die Rückabwicklung verlangen, mit inhaltlich weitgehend gleichen Formbriefen abzuwimmeln. Insbesondere die darin enthaltenen Ausführungen zur Aufklärungspflicht über sogenannte „kick-backs“ sind fehlerhaft und durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt. Die Commerzbank versucht sich insbesondere damit herauszuwinden, dass die Anleger auch bei Aufklärung über ihr erhebliches finanzielles Eigeninteresse die Anlage gezeichnet hätten. Ob dies angesichts von dessen Höhe…
Die Geschäftsführung des DFH 64 verweigert den Anlegern nicht nur Auskünfte zur Aufklärung der Verantwortlichkeiten für die drohenden Insolvenz des DFH 64, sondern auch das gesellschaftsvertraglich eingeräumte Recht zur Einsicht in Geschäftsunterlagen. Dies gilt auch für die mit den finanzierenden Banken abgeschlossene Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung, trotz deren weitreichender Bedeutung für die Anleger. Die Geschäftsführung verlangt von den Anlegern für die Einsichtnahme die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Damit soll den Anlegern auch für die Kommunikation untereinander ein Maulkorb verhängt und diese eingeschüchtert werden. Weder für die geforderte Vertraulichkeitsvereinbarung, geschweige denn deren Inhalt – z. B. Umkehr der Beweislast, saftige Vertragsstrafe von bis…