Mietvertrag auf Lebenszeit

Mietrecht

Die Zulässigkeit von Mietverträgen auf Lebenszeit ist rechtlich umstritten, da es sich um Zeitmietverträge handelt, die nach § 575 Abs. 1 BGB nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig sind.

Nach einem Urteil des LG Freiburg vom 21.03.2013 verstoßen zeitlich befristete Mietverhältnisse für die Lebensdauer des Mieters nicht gegen die seinem Schutz dienenden Vorschriften des § 575 Abs. 1 und 4 BGB und sind daher zulässig. Dies dürfte zumindest dann fraglich sein, wenn kein Kündigungsrecht des Mieters besteht.

Es ist daher empfehlenswert die mit einem Zeitmietvertrag auf Lebenszeit verbundene Rechtsunsicherheit durch andere Gestaltungen zu vermeiden.