Anwaltskanzlei Stützel vertritt Anleger des DFH 64 gegen die Commerzbank

Immobilienfonds DFH 64

Der von der Insolvenz bedrohte Immobilienfonds DFH 64 wurde von der Commerzbank AG ihren Kunden als gute und sichere Anlage angepriesen. Wie der Anwaltskanzlei Stützel aus von ihr vertretenen Anlegern bekannt ist, versucht die Commerzbank Anleger, die sich von ihr falsch beraten fühlen und die Rückabwicklung verlangen, mit inhaltlich weitgehend gleichen Formbriefen abzuwimmeln.

Insbesondere die darin enthaltenen Ausführungen zur Aufklärungspflicht über sogenannte „kick-backs“ sind fehlerhaft und durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt. Die Commerzbank versucht sich insbesondere damit herauszuwinden, dass die Anleger auch bei Aufklärung über ihr erhebliches finanzielles Eigeninteresse die Anlage gezeichnet hätten. Ob dies angesichts von dessen Höhe tatsächlich der Fall gewesen wäre, ist zu bezweifeln. Zudem behauptet die Commerzbank auch gegenüber Rentnern, dass diese wegen der „Steuerersparnis“ die Anlage gewählt hätten, weil sie hierin eine Chance sieht sich ihrer drohenden Schadensersatzpflicht zu entziehen. Zu fehlerhaften Angaben im Verkaufsprospekt äußert sich die Commerzbank überhaupt nicht.