Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass in Besitz zu nehmen und die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen oder den Nachlass zu verwalten. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist sinnvoll bei größeren Vermögen oder wenn zu erwarten ist, dass die Erben aufgrund von Minderjährigkeit, Unerfahrenheit oder aus gesundheitlichen Gründen mit der Verwaltung des Nachlasses überfordert wären. Außerdem ist sie der einzig sichere Weg, seinen Willen durchzusetzen.

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist eine Beschwer, die zur Ausschlagung und Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs berechtigt. Der Testamentsvollstrecker sollte auch das Vertrauen der Erben haben. Seine Vergütung kann im Testament vorgegeben werden.

Eine Ablösung des Testamentsvollstreckers ist nur bei grober Pflichtverletzung möglich.

Daneben kann die Auseinandersetzung des Nachlasses insgesamt oder bezogen auf bestimmte Nachlassgegenstände bis zur Dauer von 30 Jahren ausgeschlossen werden.