Auflage

Eine Auflage bedarf im Gegensatz zum Vermächtnis keines Begünstigten und keiner Zuwendung eines Vermögensvorteils. Dadurch können Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung an Dritte oder zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet werden. Sie wird häufig eingesetzt zur Begünstigung von Erbunfähigen (z. B. Tieren) oder zur Verfolgung bestimmter Zwecke (z. B. Grabpflege).