Erbvertrag
Ein Erbvertrag muss vor einem Notar und bei persönlicher Anwesenheit beider Vertragsteile geschlossen werden. In einem Erbvertrag legt der Erblasser gegenüber dem anderen Vertragsteil bindend fest, wer Erbe wird. Das kann auch ein Dritter sein. Oft wird im Erbvertrag nur über einen Teil des Nachlasses verfügt. Anders als ein Testament, ist ein Erbvertrag nur im Einverständnis mit dem Vertragspartner änderbar. Der Vorteil eines Erbvertrags liegt darin, dass er dem Vertragserben Sicherheit gibt. So hat dieser bei Schenkungen des Erblassers ohne ein lebzeitiges Eigeninteresse einen Anspruch auf Herausgabe oder Wertersatz gegenüber dem Beschenkten. Außerdem ist ein Erbvertrag für nicht miteinander verheiratete Paare die einzige Möglichkeit eine Bindungswirkung herbeizuführen.