MoPeG – Wesentliche Änderungen für Personengesellschaften ab 01.01.2024

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - MoPeG

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG in Kraft. Durch das MoPeG werden die gesetzlichen Regelungen für Personengesellschaften im BGB und HGB komplett überarbeitet und neu gefasst. Das MoPeG bewirkt grundlegende Rechtsänderungen, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Diese können rechtsfähig werden und damit Träger von Rechten und Pflichten, insbesondere des Vermögens und von Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts wird durch das MoPeG ein Gesellschaftsregister eingeführt. Für freie Berufe bzw. Freiberufler wird durch das MoPeG der Zugang zu Personenhandelsgesellschaften eröffnet, insbesondere der GmbH & Co. KG, wenn das Berufsrecht dies zulässt, wie z.B. bei Rechtsanwälten. Darüber hinaus wird durch das MoPeG das Beschlussmängelrecht für Personenhandelsgesellschaften eingeführt und die Informationsrechte für Kommanditisten ausgeweitet.

Was ist im Hinblick auf das MoPeG zu tun?
1. Alle Personengesellschaften sollten ihre Gesellschaftsverträge auf Änderungsbedarf rechtlich prüfen und gegebenenfalls anpassen.
2. Alle Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sollten prüfen, ob sie sich in das Gesellschaftsregister eintragen müssen oder wollen.
3. Bestimmte Rechtsgeschäfte unter Beteiligung einer GbR sollten noch in 2023 vorgenommen werden.

Dabei beraten und wir Sie gerne.