Vor dem Erbfall

  • Schenken statt vererben?

    Vielfach besteht ein Bedürfnis oder ein Anlass seinen Kindern bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen. Abgesehen davon, dass sie es bei Gründung einer Familie oder einer beruflichen Existenz eher gebrauchen können als im Alter, kann man dann beobachten, wie diese mit dem Vermögen umgehen und diese frühzeitig in die Verantwortung für das Vermögen einbinden. Zudem…

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  • Schenkung Immobilie

    Seit Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts am 1. Januar 2009, hat die Schenkung von Grundbesitz im Regelfall ihre bisherigen Vorteile gegenüber der Schenkung von Geld oder Wertpapieren verloren. Seit diesem Zeitpunkt lassen sich jedoch Steuervorteile bei der Übertragung von Immobilien unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs erzielen. Die Schenkung von Grundbesitz kann steuerlich aber auch erhebliche Nachteile…

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  • Unternehmensnachfolge

    Kein Unternehmer kommt ohne Vorsorgevollmacht und Testament aus. Eine Unternehmensnachfolge muss rechtzeitig vorbereitet und immer ausdrücklich geregelt werden, damit im Erbfall kein Existenz bedrohender zusätzlicher Kapitalbedarf entsteht, etwa durch Erbschaftsteuer sowie Erb- oder Pflichtteilsansprüche. Hierbei gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa der Abschluss von Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, ggf. gegen Abfindung. Darüber hinaus gilt es in…

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  • Patientenverfügung

    In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt,  legt man seine Behandlungswünsche gegenüber Ärzten fest, für den Fall, dass man etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Koma diese nicht mehr selbst äußern kann. Sie ist seit 1. September 2009 gesetzlich in § 1901a BGB geregelt und bedarf der Schriftform, also eigenhändiger Unterschrift.

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  • Vorsorgevollmacht

    Für den Fall, dass man etwa aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder Alters nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann man mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Darin bestimmt man eine Person zu seinem Bevollmächtigten, der als persönlicher Stellvertreter im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit handeln darf. Die Vollmacht erstreckt sich zum einen auf…

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  • Betreuungsverfügung

    Wenn man infolge Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, sind nicht etwa der Ehegatte oder die Kinder hierzu berechtigt. Vielmehr wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, der diesem auch Rechenschaft abzulegen hat. Durch eine Betreuungsverfügung kann man Einfluss auf die Auswahl…

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