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Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009
Das Erbschaftsteuerrecht wurde ab 1. Januar 2009 wesentlich verändert. Die persönlichen Freibeträg für Erwerber der Steuerklasse I, d.h. Ehegatten, Kinder und insbesondere Enkel sowie Eltern, wurden deutlich erhöht. Für Erwerber der Steuerklassen II und III wurde der Steuersatz erheblich angehoben. Er beträgt 30% und erhöht sich ab einem steuerpflichtigen Erwerb von EUR 6 Mio. auf 50%. Für…
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Wann fällt Erbschaftsteuer an?
Wenn kleine und mittlere Vermögen auf die nächsten Angehörigen übergehen, fällt vielfach keine oder allenfalls eine geringe Erbschaftsteuer an. Anders verhält es sich bei größeren Vermögen und außerhalb der engen Verwandtschaft, insbesondere bei Geschwistern und deren Abkömmlingen. Für die Berechnung der anfallenden Steuer sind zunächst die einzelnen Nachlassgegenstände zu bewerten und dann die Nachlassverbindlichkeiten und…
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Wie Schenkungen besteuert werden
Jeder weiß, dass ein Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegt. Es liegt daher nahe, sein Vermögen vorher zu verschenken. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und besteuert daher Schenkung und Erbschaft nach dem gleichen Gesetz und grundsätzlich nach den gleichen Regeln. In Einzelfällen bestehen jedoch erhebliche Unterschiede, wie beispielsweise: niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze bei Schenkungen an Eltern…
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Steueroptimal schenken und vererben
Die Erbschaftsteuer wird vielfach als „Dummensteuer“ bezeichnet. Diese Aussage ist sicher übertrieben. Es gibt jedoch, wie bei kaum einer anderen Steuer, zahlreiche Möglichkeiten einer legalen Steuervermeidung, insbesondere durch lebzeitige Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, aber auch noch durch Gestaltungen nach Eintritt des Erbfalls. Ansatzpunkte sind beispielsweise: gezielte und mehrfache Nutzung von Freibeträgen Übertragungen unter Vorbehalt…
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Bewertung von Gegenständen
Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und SchenkungsteuerBei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden die Vermögensgegenstände grundsätzlich mit dem Verkehrswert bewertet, der teilweise anhand besonderer Verfahren ermittelt wird. Vermögensgegenstand Bewertung Unbebaute Grundstücke Grundstücksfläche x Bodenrichtwert Bebaute Grundstücke Bewertung mit dem Verkehrswert nach §§ 182 ff. BewG in Anlehnung an Immobilienwertermittlungsverordnung ETW, Ein- und Zweifamilienhäuser nach Vergleichs-, ersatzweise Sachwertverfahren…
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Steuerbefreiungen
Die wichtigsten Steuerbefreiungen sind: Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) und andere bewegliche körperliche Gegenstände je Erwerber Personen der Hausrat andere bewegliche körperliche Gegenstände* Steuerklasse I bis einschl. EUR 41.000,00 bis einschl. EUR 12.000,00 Steuerklasse II und III insgesamt bis EUR 12.000,00 * nicht Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen inländisches Familienheim bei lebzeitiger Zuwendung an Ehegatten…
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Steuerklassen und Freibeträge
nach Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser oder Schenker …des Erblassers oder Schenkers Steuerklasse Freibetrag in EUR Adoptivkind I 400.000 Adoptivsohn I 400.000 Adoptivtochter I 400.000 Bruder II 20.000 Ehefrau I 500.000 Ehemann I 500.000 Eltern des Erblassers I 100.000 Eltern des Schenkers II 20.000 Enkel I 200.000 Enkel bei vorverstorbenem Kind I 400.000 Enkel von Stiefkind…
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Versorgungsfreibetrag
Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es im Erbfall zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag. Dieser beträgt bei Ehegatten und Lebenspartnern i.S.d. § 1 LPartG EUR 256.000,00 und bei Kindern oder Stiefkindern, abhängig vom Alter, EUR 10.300,00 bis EUR 52.000,00. Der Versorgungsfreibetrag wird gekürzt um den Kapitalwert von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung, berufständischen Versorgungswerken, Pensionen und der betrieblichen…
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Steuersätze
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich EUR Steuersatz in % in der Steuerklasse I II III 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19 30 30 13.000.000 23 35 50 26.000.000 27 40 50 über 26.000.000 30 43 50
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Lebenspartner
i.S.d. § 1 LPartG sind Ehegatten gleichgestellt bei: Steuerfreiheit Zugewinnausgleich Steuerfreiheit Familienheim persönlichen und sachlichen Freibeträgen Versorgungsfreibetrag Steuerklasse
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Wie erfährt das Finanzamt von einer Erbschaft oder Schenkung?
Jeder Erwerber – und bei Schenkungen auch der Schenker – hat einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen und dann auf Verlangen eine Steuererklärung abzugeben. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn der Erwerb auf einer vom Nachlassgericht eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht, außer beim Erwerb von Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Anteilen an…