Grundlagen

  • Gesetzliche Erbfolge

    Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zum Tragen, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) errichtet hat. Sie ist darüber hinaus stets wegen des Pflichtteilsrechts zu beachten. Die gesetzliche Erbfolge ist ein Verwandtenerbrecht und richtet sich nach Ordnungen. 1. Ordnung Abkömmlinge der Erblasser, d. h. eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder und Kindeskinder […]

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  • Erbrecht von Ehegatten und Kindern

    Erbrecht von Ehegatten Das gesetzliche Erbrecht von Ehegatten hängt vom Güterstand ab und davon, welche weiteren Verwandten der Erblasser hinterlässt. Der überlebende Ehegatte erbt mindestens 1/4. Diese Quote erhöht sich bei Zugewinngemeinschaft um ¼ oder den konkreten Zugewinn. Die Geltendmachung des konkreten Zugewinns kann insbesondere für nicht berufstätige Ehegatten vorteilhafter sein. Zudem ist der konkrete […]

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  • Erbrecht nichtehelicher Kinder

    Ein nichteheliches Kind wurde im Verhältnis zur Mutter schon immer wie ein eheliches Kind behandelt. Im Verhältnis zum Vater gilt dies uneingeschränkt erst für Erbfälle ab dem 29. Mai 2009. Soll ein nichteheliches Kind enterbt werden, ist es ratsam dies ausdrücklich anzuordnen. Ansonsten kann die Verfügung von Todes wegen insgesamt wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten angefochten […]

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  • Berücksichtigung lebzeitiger Zuwendungen

    Viele Erblasser führen penibel Buch über gewährte Geschenke, Geldleistungen – insbesondere während des Studiums oder der Berufsausbildung – sowie Vorteile aus freier oder verbilligter Verpflegung und Unterkunft, in dem Glauben, diese wären von den Erben bei der Teilung des Nachlasses zu berücksichtigen. Tatsächlich ist dies jedoch zumeist nicht der Fall. Manche Zuwendungen sind überhaupt nicht […]

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  • Berücksichtigung von Pflegeleistungen

    Die Belohnung von Pflegeleistungen ist gesetzlich nur unzureichend geregelt und hängt somit weitgehend vom Wohlwollen der Miterben ab. Es ist daher besser, ausdrücklich eine Vergütung zu gewähren. Erfolgt diese aufgrund eines Arbeitsvertrags, sollte dieser schriftlich abgeschlossen werden. Die Vergütung unterliegt dann der Einkommensteuer und der Sozialversicherungspflicht. Anders kann es sich bei der „Weiterleitung“ von Pflegegeld […]

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  • Gewillkürte Erbfolge

    Durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) kann der Erblasser seine Erbfolge grundsätzlich nach Belieben regeln (gewillkürte Erbfolge) und damit die vielfach mit der gesetzlichen Erbfolge verbundenen Gefahren und Ungerechtigkeiten vermeiden. Grenzen ergeben sich aus dem Pflichtteilsrecht und der Bindungswirkung von Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten

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  • Pflichtteil

    Pflichtteilsberechtigte Enterbte oder benachteiligte Abkömmlinge des Erblassers, sein Ehegatte, Lebenspartner i.S.d. § 1 LPartG und seine Eltern, soweit er keine Abkömmlinge hat, haben ein Pflichtteilsrecht. Dieses kann durch Testament oder Erbvertrag nur in Ausnahmefällen entzogen werden und garantiert dem Pflichtteilsberechtigten eine wirtschaftliche Beteiligung an dem Nachlass. Nicht pflichtteilsberechtigt sind dagegen Geschwister und entfernte Verwandte des […]

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