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Testament
Ein Testament kann rechtswirksam selbst privatschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden. Beim notariellen Testament beträgt das Mindestalter 16 Jahre, beim privatschriftlichen Testament 18 Jahre. Kein Testament kann errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung, etwa durch Altersdemenz, Alkoholrausch oder Drogeneinfluss, nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm…
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Beispiel Testament
Testament Ich setze hiermit meine Ehefrau Marga Muster zu meiner Alleinerbin ein. Reutlingen, den 12. Mai 2010 Manfred Muster
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Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten und Lebenspartnern i. S. d. § 1 LPartG errichtet werden. Dabei genügt, dass ein Ehegatte den gesamten Text handschriftlich niederschreibt und beide unterschreiben, am besten wie beim Einzeltestament mit Ort und Datum. Das gemeinschaftliche Testament wird häufig als so genanntes „Berliner Testament“ errichtet. Darin setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und…
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Beispiel gemeinschaftliches Testament
Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute Manfred und Marga Muster setzen uns hiermit gegenseitig zum alleinigen Erben ein. Erben des überlebenden Ehegatten sollen unsere gemeinschaftlichen Kinder zu gleichen Teilen sein. Reutlingen, den 12. Mai 2010 Manfred Muster Vorstehendes ist auch mein letzter Wille. Reutlingen, den 12. Mai 2010 Marga Muster
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Erbvertrag
Ein Erbvertrag muss vor einem Notar und bei persönlicher Anwesenheit beider Vertragsteile geschlossen werden. In einem Erbvertrag legt der Erblasser gegenüber dem anderen Vertragsteil bindend fest, wer Erbe wird. Das kann auch ein Dritter sein. Oft wird im Erbvertrag nur über einen Teil des Nachlasses verfügt. Anders als ein Testament, ist ein Erbvertrag nur im…
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Vermächtnis
Soll eine Person einen Vermögensvorteil erhalten, ohne als Erbe eingesetzt zu werden, so kann dies durch Vermächtnis geschehen. Der vermachte Gegenstand geht nicht automatisch beim Tod in das Eigentum des Bedachten über. Die Erben müssen aber dem Bedachten den Gegenstand herausgeben. Dies ist auch hinsichtlich im Nachlass nicht vorhandener Gegenstände möglich, so genanntes Verschaffungsvermächtnis. Als…
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Auflage
Eine Auflage bedarf im Gegensatz zum Vermächtnis keines Begünstigten und keiner Zuwendung eines Vermögensvorteils. Dadurch können Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung an Dritte oder zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet werden. Sie wird häufig eingesetzt zur Begünstigung von Erbunfähigen (z. B. Tieren) oder zur Verfolgung bestimmter Zwecke (z. B. Grabpflege).
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Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass in Besitz zu nehmen und die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen oder den Nachlass zu verwalten. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist sinnvoll bei größeren Vermögen oder wenn zu erwarten ist, dass die Erben aufgrund von Minderjährigkeit, Unerfahrenheit oder aus gesundheitlichen Gründen mit der Verwaltung des Nachlasses überfordert wären. Außerdem ist sie…