Steuerbefreiungen

Die wichtigsten Steuerbefreiungen sind:

  1. Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) und andere bewegliche körperliche Gegenstände je Erwerber

    Personen der

    Hausrat andere bewegliche körperliche Gegenstände*
    Steuerklasse I bis einschl. EUR 41.000,00 bis einschl. EUR 12.000,00
    Steuerklasse II und III insgesamt bis EUR 12.000,00

    * nicht  Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen

  2. inländisches Familienheim
    bei lebzeitiger Zuwendung an Ehegatten oder Lebenspartner i.S.d. § 1 LPartG;
    bei Vererbung an die vorgenannten Personen oder Kinder bzw. Kinder verstorbener Kinder, wenn es von diesen anschließend zehn Jahre bewohnt wird und soweit bei letzteren die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt
  3. übliche Gelegenheitsgeschenke
  4. Zuwendungen an inländische Kirchen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Organisationen sowie an politische Parteien und Vereine
  5. Zuwendungen bis zu EUR 20.000,00 für die Gewährung von Pflege und Unterhalt ohne gesetzliche Verpflichtung, z.B. für Geschwister
  6. Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25%
    Regelfall Option
    Freibetrag gleitender Abzugsbetrag
    von EUR 150.000,00
    Verschonungsabschlag 85% 100%
    Verwaltungsvermögen max. 50% max. 10%
    Behaltensfrist 5 Jahre 7 Jahre
    Mindestlohnsumme 400% für 7 Jahre 700% für 10 Jahre
  7. Bewertungsabschlag von 10% für vermietete Wohnimmobilien