Steueroptimal schenken und vererben

Die Erbschaftsteuer wird vielfach als „Dummensteuer“ bezeichnet. Diese Aussage ist sicher übertrieben. Es gibt jedoch, wie bei kaum einer anderen Steuer, zahlreiche Möglichkeiten einer legalen Steuervermeidung, insbesondere durch lebzeitige Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, aber auch noch durch Gestaltungen nach Eintritt des Erbfalls. Ansatzpunkte sind beispielsweise:

  • gezielte und mehrfache Nutzung von Freibeträgen
  • Übertragungen unter Vorbehalt von Nutzungsrechten