Wie Schenkungen besteuert werden

Jeder weiß, dass ein Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegt. Es liegt daher nahe, sein Vermögen vorher zu verschenken. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und besteuert daher Schenkung und Erbschaft nach dem gleichen Gesetz und grundsätzlich nach den gleichen Regeln.

In Einzelfällen bestehen jedoch erhebliche Unterschiede, wie beispielsweise:

  1. niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze bei Schenkungen an Eltern und Großeltern
  2. bedingungslose Steuerfreiheit bei Schenkung eines Familienheims an Ehegatten oder Lebenspartner i.S.d. § 1 LPartG
  3. Ermäßigung der Einkommensteuer auf Einkünfte die als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben