Bewertung von Gegenständen

Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden die Vermögensgegenstände grundsätzlich mit dem Verkehrswert bewertet, der teilweise anhand besonderer Verfahren ermittelt wird.

Vermögensgegenstand Bewertung
Unbebaute Grundstücke Grundstücksfläche x Bodenrichtwert
Bebaute Grundstücke Bewertung mit dem Verkehrswert nach §§ 182 ff. BewG in Anlehnung an Immobilienwertermittlungsverordnung
  • ETW, Ein- und Zweifamilienhäuser
nach Vergleichs-, ersatzweise Sachwertverfahren
  • Mietwohngrundstücke
nach Ertragswertverfahren
Abschlag von 10% bei vermieteten Wohnimmobilien
  • Geschäftsgrundstücke
nach Ertrags- , ersatzweise Sachwertverfahren
Anteile an Kapitalgesellschaften mit Börsenkurs, ansonsten nach Verkäufen innerhalb Jahresfrist vor Bewertungsstichtag;
ersatzweise vereinfachtes Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG oder anderer betriebswirtschaftlich anerkannter Bewertungsmethode; mindestens Substanzwert
Personenunternehmen wie Anteile an Kapitalgesellschaften
Nicht fällige Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
Nießbrauch oder Rente auf Lebenszeit Jahreswert x Vervielfältiger aufgrund jeweils aktueller Sterbetafel