Wann fällt Erbschaftsteuer an?

Wenn kleine und mittlere Vermögen auf die nächsten Angehörigen übergehen, fällt vielfach keine oder allenfalls eine geringe Erbschaftsteuer an. Anders verhält es sich bei größeren Vermögen und außerhalb der engen Verwandtschaft, insbesondere bei Geschwistern und deren Abkömmlingen. Für die Berechnung der anfallenden Steuer sind zunächst die einzelnen Nachlassgegenstände zu bewerten und dann die Nachlassverbindlichkeiten und die Freibeträge abzuziehen. Auf den danach verbleibenden steuerpflichtigen Erwerb ist der für die jeweilige Steuerklasse des Erwerbers maßgebliche Steuersatz anzuwenden.