Wie erfährt das Finanzamt von einer Erbschaft oder Schenkung?
Jeder Erwerber – und bei Schenkungen auch der Schenker – hat einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen und dann auf Verlangen eine Steuererklärung abzugeben. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn der Erwerb auf einer vom Nachlassgericht eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht, außer beim Erwerb von Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften für die keine Anzeigepflichten anderer Personen bestehen oder Auslandsvermögen. Die Anzeigepflicht entfällt auch wenn die Schenkung unter Lebenden notariell beurkundet wurde.
Darüber hinaus sind Vermögensverwahrer, Lebensversicherungen, Banken, Nachlassgerichte und Notare zur Meldung verpflichtet.
Ferner erfolgen Kontrollmitteilungen zwischen dem für die Erbschaftsteuer und dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt.