Kosten im Zusammenhang mit Schenkungen

Schenkungsteuer

Werden allgemeine Erwerbsnebenkosten der Schenkung (Kosten der Rechtsänderung), wie z.B. für Notar, Grundbuch oder Handelsregister vom Schenker getragen, stellen sie zwar eine zusätzliche Schenkung dar, denen jedoch eine Entreicherung des Beschenkten in gleicher Höhe entgegensteht, so dass sie im Ergebnis schenkungsteuerfrei zugewandt werden können. Dies gilt sowohl wenn der Schenker die Erwerbsnebenkosten selbst begleicht als … weiterlesen

Aufwendungen für ein hinterlassenes Tier

ERBSCHAFTSTEUER

Wenn der Erblasser dem Erben oder Vermächtnisnehmer die Pflege eines zum Nachlass gehörenden Tieres ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen durch Auflage auferlegt, kann dieser die Aufwendungen für dessen Unterhalt als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abziehen.