Abstimmung

Die Abstimmung besteht in der Abgabe von Ja-Stimmen, Nein-Stimmen oder Stimmenthaltung. Ein bestimmter Modus ist nicht vorgeschrieben. Er kann von der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt werden, ersatzweise durch den Abstimmungsleiter. Das Verfahren muss geeignet sein, das Abstimmungsergebnis jedenfalls zahlenmäßig einwandfrei zu ermitteln. Geheime Stimmabgabe ist nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass sich nur Stimmberechtigte an der Abstimmung beteiligen. Auch bei mehreren Geschäftsanteilen ist grundsätzlich einheitlich abzustimmen.