Ergebnisfeststellung und Ergebnisverkündung
Bei der GmbH bedarf es zur Wirksamkeit von Beschlüssen keiner formellen Feststellung des Beschlussergebnisses durch einen Versammlungsleiter. Ist sie erfolgt, kann sie nur durch Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage binnen Monatsfrist beseitigt werden. Ansonsten ist Beschlussfeststellungsklage zu erheben.