Kosten der Gesellschafterversammlung

Die Kosten der Gesellschafterversammlung wie z.B. für Saalmiete, Protokollierung etc. gehören zu den Verwaltungskosten der Gesellschaft. Der Gesellschafter hat für seine Aufwendungen z.B. Reisekosten, Beratungsaufwand keinen Erstattungsanspruch gegen die Gesellschaft.